SteuerlicheAspekte beim Unternehmensverkauf

Juni 29, 2023 coreadmin

Steuervorteile, -nachteile und wichtige steuerliche Punkte rund um Ihren Unternehmensverkauf

Steuern sind ein nicht zu vernachlässigendes Thema beim Unternehmensverkauf. Sowohl für Käufer als auch für den Verkäufer ist es wichtig, sich hier frühzeitig mit dem eigenen oder dem die Transaktion begleitenden Steuerberater auseinander zu setzen, um keine bösen Überraschungen am Ende der Transaktion zu erleben.

 

Einige Aspekte finden Sie in nachfolgendem Überblick.

Steuerliche Punkte aus Verkäufersicht:

Für den Verkäufer spielt es eine große Rolle, in welcher Höhe der Gewinn aus dem Unternehmensverkauf der Einkommens- bzw. der Körperschaftsteuer unterliegt. Es gibt hier verschiedene Modelle von Vergünstigungen, auf die Sie Ihren Steuerberater direkt ansprechen sollten.

Exkurs: Die 55 Jahre Regelung.

Häufig hört man als Unternehmer, dass man sein Unternehmen niemals vor der erreichten Altersgrenze von 55 Jahren veräußern soll. Doch was hat es damit auf sich?

Es gibt eine 55 Jahre Regelung, bei der es sich um einen Steuerfreibetrag handelt, welcher einmal im Leben genutzt werden darf. Sind Sie als Inhaber des Unternehmens also mindestens 55 Jahre und Sie verkaufen Ihr Unternehmen, dann können Sie Gebrauch von einem Steuerfreibetrag auf die Veräußerungsgewinne machen.

Aber Vorsicht: Es gibt hier einen Grenzbetrag, bis zu dem der Freibetrag gewährt wird. Wird dieser überstiegen, haben Sie keine steuerlichen Vorteile in Form eines Freibetrages. Diese Option ist also eher für kleine Wirtschaftsbetriebe interessant.

Haben Sie dann keinen Vorteil? Doch – für die Veräußerung etwas größerer Unternehmen (bis zu einem Veräußerungsgewinn von 5 Mio. €) können Sie einen Antrag auf einen ermäßigten Steuersatz stellen gem. §34 Abs. 3 EstG. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56% des durchschnittlichen Steuersatzes. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben müssen.

Die detaillierten Möglichkeiten für Ihren speziellen Fall sollten Sie mit Ihrem Steuerberater direkt besprechen.

Steuerliche Punkte aus Käufersicht:

Für den Käufer kann die Verteilung des Kaufpreises auf abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter mit möglichst kurzer Nutzungsdauer sinnvoll sein. Daneben ist für den Käufer aber auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten und die steuerliche Nutzung bestehender Verlustvorträge interessant.

Gibt es daneben weitere Gestaltungsmöglichkeiten für den Unternehmenskauf?

Ja – Sie können zum Beispiel Grundstücke und Gebäude ausgliedern.

Außerdem können Sie Rücklagen im Sinne des §6b EstG im Wirtschaftsjahr der Veräußerung bilden. Diese Rücklagen sind für bestimmte Wirtschaftsgüter und mindern den Veräußerungsgewinn.

Neben diesen Maßnahmen ist auch eine Teilbetriebsveräußerung eine weitere steuerliche Gestaltungsregelung, die gegebenenfalls positive steuerliche Effekte bringt.

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN UND BESONDERHEITEN BEIM UNTERNEHMENSVERKAUF

Berücksichtigung von Steuerklauseln im Kaufvertrag:

Auch in der Ausgestaltung des Kaufvertrages spielen Steuern eine wichtige Rolle. Es ist notwendig, dass im Kaufvertrag mittels Steuerklauseln definiert wird, wer die bis zum Übergangs-Stichtag verursachten Steuerbeträge zu tragen hat. Außerdem kann dort auch definiert werden, wer nicht erwartete Steuernachforderungen zu tragen hat bzw. wer Steuererstattungen aus der Vergangenheit erhält.

Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften:

Sofern eine Person weniger als 1% der gesamten Anteile besitzt, beträgt der Steuersatz pauschal 25%. Besitzt diese Person jedoch mehr als 1%, so wird das sog. Teileinkünfteverfahren angewandt. Hier sind 40% des Gewinns steuerfrei, so dass die übrigen 60% zu einer Steuerlast führen.

Besonderheiten bei Personengesellschaften:

Wenn der gesamte Anteil eines Gesellschafters an einer Personengesellschaft veräußert wird, so gehört der Gewinn aus dieser Veräußerung nicht zum Gewerbeertrag. Auch wenn der Gesellschafter die Beteiligung der Personengesellschaft im Betriebsvermögen gehalten hat, gehört der Veräußerungsgewinn nicht zum Gewerbeertrag.

Daneben spielt die Art des Unternehmensverkaufs sowohl für Käufer als auch für Verkäufer eine Rolle.

So ist ein Share-Deal für den Verkäufer steuerlich die bessere Option, vor allen Dingen bei einer Kapitalgesellschaft – hier muss der Gewinn nur mit rund 1,5% besteuert werden.

Bei einem Asset-Deal sind die Steuersätze für den Verkäufer höher, für den Käufer hingegen nicht. Für diesen ist ein Share-Deal nicht so interessant, da er in diesem Verfahren die Anteile nicht abschreiben kann.

Bei jedem Kauf und Verkauf eines Unternehmens gibt es aber zahlreiche steuerliche Ausnahmen – dies ist jeweils im Einzelfall zu bewerten und es kann Ihnen daher niemand ohne tiefergehende Prüfung eine pauschale Aussage über die steuerliche Belastung in Ihrem Falle tätigen. Sprechen Sie unbedingt mit einem Steuerberater über Ihr Vorhaben.

Wenn Sie Ihren Steuerberater noch nicht in Ihre Pläne einweihen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Zu unserem Transaktions-Team gehören Steuerberater mit langjähriger Transaktionserfahrung, die Sie gerne eingehend beraten.

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